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Verhinderungspflege


Verhinderungspflege

Wenn die Angehörigen mal nicht können

 

Sollte ein pflegender Angehöriger vorübergehend verhindert sein, weil er z.B. selbst erkrankt oder in den Urlaub fahren möchte, dann greift die Verhinderungspflege. In der Regel zahlt die Pflegekasse Pflegeleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen bzw. 1.612 Euro. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die Pflege während Ihrer Abwesenheit.

 

›        Umfassende Beratung

›        Hilfe bei der Antragstellung

›        Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

›        Stundenweise Verhinderungspflege oder länger