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Der Weg zum Pflegegrad
Wer bekommt einen Pflegegrad?
Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit sind vielfältig: Von gewöhnlichen Alterserscheinungen über fortschreitende Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Herzproblemen bis zu Unfällen und Schicksalsschlägen. Auch psychische Krankheiten, Depressionen, Demenz oder Parkinson können zu einer Pflegebedürftigkeit führen.
Dennoch sind sich viele Menschen nicht sicher, wann der richtige Zeitpunkt für einen Antrag gekommen ist.
Sobald die Selbstständigkeit eines Betroffenen stark eingeschränkt und dieser bei der Bewältigung des Alltags auf Hilfe angewiesen ist, sollten Sie sich nicht davor scheuen, einen Antrag auf die Erteilung eines Pflegegrads zu stellen. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer - (voraussichtlich) für mindestens sechs Monate - bestehen.
Wie wird der Pflegegrad beantragt?
Das Beantragen eines Pflegegrades geschieht in schriftlicher Form bei Ihrer Pflegekasse. Hierfür ist es wichtig, sich Hilfe zu holen. Das kann beispielsweise der behandelnde Arzt oder ihr Pflegedienst sein.
Wichtig ist, dass Sie beim Ausfüllen des Antrages möglichst korrekt arbeiten und sich auf mögliche Eventualitäten vorbereiten. Das betrifft auch den anstehenden Hausbesuch, der am Ende darüber entscheidet, welcher Pflegegrad von der Kasse erteilt wird.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Ob und in welchem Umfang die Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt der Medizinische Dienst (MD) bzw. bei privat Pflegeversicherten der Gutachterdienst Medicproof fest, der nach Antragseingang von der Pflegekasse beauftragt wird. Im Vordergrund steht immer der Grad der Selbstständigkeit. Es geht also darum, festzustellen, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Hilfe benötigt wird. Die Begutachtung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und berücksichtigt neben den Wohnverhältnissen auch die familiäre Situation.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Ob und in welchem Umfang die Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt der Medizinische Dienst (MD) bzw. bei privat Pflegeversicherten der Gutachterdienst Medicproof fest, der nach Antragseingang von der Pflegekasse beauftragt wird. Im Vordergrund steht immer der Grad der Selbstständigkeit. Es geht also darum, festzustellen, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Hilfe benötigt wird. Die Begutachtung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und berücksichtigt neben den Wohnverhältnissen auch die familiäre Situation.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) macht vielen Menschen Angst. Häufig versuchen Klienten, ihre körperliche Verfassung zu beschönigen. Die Folge: Der Pflegegrad wird abgelehnt.
Damit dies nicht passiert, bereiten wir unsere Klienten auf die Begutachtung durch den MD sorgfältig vor. In einem Pflegetagebuch dokumentieren wir alle pflegerischen Maßnahmen und legen die nötigen Unterlagen wie Medikamentenplan oder Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereit. So erleichtern wir nicht nur dem MD die Arbeit, sondern erhöhen auch die Chance, den Pflegegrad zu erhalten, der für eine umfassende Versorgung notwendig ist. Es gibt eine Reihe von Punkten, bei denen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung unter die Arme greifen können!
Ausführliche Informationen zum Antrag und der Begutachtung geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Was wird begutachtet?
Die Einstufung wird in fünf Pflegegrade vorgenommen. Für jeden Pflegegrad gibt es in den sechs Modulen (Lebensbereichen) Richtwerte, an denen sich die Gutachter des MD bei der Bewertung richten. Sie werden mit einer unterschiedlichen Gewichtung bei der Ermittlung des Pflegegrades berücksichigt.
Im Anschluss an den Hausbesuch erstellt der MD ein Gutachten, das die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse bildet. Nach dem Pflegegrad richtet sich die Höhe der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes.
Ambulanter Pflegedienst Ellora GmbH
Stätzlinger Str. 39, 86165 Augsburg
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pflege@pflegedienst-ellora.de
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