Unverbindliche Erstberatung
0821 - 346 316 63
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse
Auf einen Blick
Auf einen Blick
Die Leistungen der Pflegekasse richten sich nach dem Pflegegrad & der Leistungsform.
Ambulante Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung werden von der Pflegekasse übernommen.
Voraussetzung dafür ist die Pflegebedürftigkeit. Das Ausmaß des Pflegebedarfs wird von Gutachtern des Medizinschen Dienstes begutachtet und anhand von fünf Pflegegraden definiert.
Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick
Pflege- | Pflegesach- | Pflege- | Entlastungs- | Verhinde- | Pflege- |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 125 € | 0 € | 40 € |
2 | 724 € | 316 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
3 | 1.363 € | 545 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
4 | 1.693 € | 728 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
5 | 2.095 € | 901 € | 125 € | 1.612 € | 40 €
Stand: 01.01.2022 |
Pflegegrad
| Pflegesach- | Pflegegeld
| Entlastungs- | Verhinde- | Pflege- |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0 € | 0 € | 125 € | 0 € | 40 € |
2 | 761 € | 332 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
3 | 1.432 € | 573 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
4 | 1.778 € | 765 € | 125 € | 1.612 € | 40 € |
5 | 2.200 € | 947 € | 125 € | 1.612 € | 40 €
Stand: 01.01.2024 |
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsform:
Wenn keine Hilfe aus dem Familen- oder Bekanntenkreis geleistet werden kann, übernimmt der Pflegedienst die Versorgung und Betreuung (= Pflegesachleistung).
Wenn Pflegebedürftige von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung an die Pflegeperson ein Pflegegeld.
Die Angehörigen wollen sich gern kümmern, haben aber nicht die Zeit, die gesamte Pflege zu erbringen? Dann ist eine Kombination, bei der sich Pflegedienst und Angehörige ergänzen, die Ideallösung. Das Pflegegeld wird dann anteilig an die Pflegeperson gezahlt.
Beispiel bei Pflegegrad 3:
Der Pflegedienst erbringt Leistungen in Höhe von 859,20 € und schöpft somit 60% der Pflegesachleistungen (1.432 €) aus. Der pflegende Angehörige erhält damit noch 40% des Pflegegeldes (573 €), d.h. 229,20 €.
Daneben können Entlastungsleistungen, Leistungen zur Tages- oder Kurzzeitpflege und Leistungen zur Verhinderungspflege gewählt und Pflegehilfsmittel bezogen werden.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen für zusätzliche Betreuungsleistungen wie die Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt und ähnlichen Aktivitäten 125 Euro monatlich zur Verfügung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen aufwenden.
Der Entlastungsbetrag kann über Monate angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden. Der verbleibende Betrag eines Jahres wird in das darauffolgende Jahr übertragen. Bis zum 30.06. des Folgejahres nicht genutzte Ansprüche verfallen danach.
Der Entlastungsbetrag kann nur von Pflegediensten und anderen anerkannten Einrichtungen abgerechnet und nicht wie das Pflegegeld ausgezahlt werden.
Er kann jedoch zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden.
Sie möchten den Betrag nutzen, um Ihre Angehörigen
bei der Pflege zu entlasten? Sprechen Sie uns an!
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Die Kostenerstattung ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades (mind. jedoch Pflegegrad 2).
Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis einschl. 2. Verwandtschaftsgrad, z.B. Enkelkinder des Ehegatten, Schwager, Schwiegereltern etc.) erbracht, ist die Kostenerstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt.
Pflegegrad
Verhindungspflege
durch nahe Angehörige
Pflegegrad
Verhindungspflege
durch nahe Angehörige
1
2
3
4
5
0 €
474 €
817 €
1.092 €
1.351 €
1
2
3
4
5
0 €
474 €
817 €
1.092 €
1.351 €
Die Leistungen der Verhinderungspflege können mithilfe der noch nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erhöht werden. Das bedeutet, sie können um bis zu 887 Euro auf insgesamt bis zu 2.499 Euro im Kalenderjahr steigen.
Parallel zu den Leistungen der Verhinderungspflege wird für maximal 6 Wochen im Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Wird die Verhinderungspflege nur für einige Stunden am Tag (< 8 Stunden) in Anspruch genommen, erfolgt ausschließl. die Anrechnung auf den Höchstbetrag (keine Höchstdauer) & es erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.
Sie benötigen eine Verschnaufpause? Gerne beraten wir Sie, wie Sie das Budget für die Verhinderungspflege optimal einsetzen und übernehmen auf Wunsch die Pflege!
Pflegehilfsmittel sind Mittel, die zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen sollen.
Es wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Unter technischen Hilfsmitteln versteht man z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Lifter etc. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung benötigter Pflegehilfsmittel in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Sanitätshaus Lindauer. Sind technische Pflegehilfsmittel medizinisch notwendig, werden sie vom Arzt verordnet. Es fällt lediglich eine Zuzahlung von 10%, max. 25 Euro, an.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Materialien, die nur einmalig verwendet werden können. z.B. Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen etc. Bei vorhandenem Pflegegrad werden bis zu 40 Euro im Monat von der Pflegekasse getragen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Inkontinenzartikel können bei diagnostizierter Inkontinenz per Dauerrezept von Ihrem Arzt verordnet werden.
Welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind, beantworten wir gerne
bei einem persönlichen Beratungsgespräch.
Bei Pflegebedürftigkeit bezuschusst die Pflegekasse ein Hausnotruf-System mit 25,50 Euro pro Monat. Die Kosten varrieren je nach Anbieter.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung und Antragsstellung auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse behilflich. .
Das können wir für Sie tun
Genießen Sie die Geborgenheit Ihres eigenen Zuhauses auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Wir pflegen, versorgen und betreuen Sie fachlich kompetent und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.
Ambulanter Pflegedienst Ellora GmbH
Stätzlinger Str. 39, 86165 Augsburg
0821/346 316 63
0821/346 316 64
pflege@pflegedienst-ellora.de
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, auch von Drittanbietern, um die ordentliche Funktionsweise der Website zu gewährleisten, die Nutzung unseres Angebotes zu analysieren und Ihnen ein bestmögliches Erlebnis auf unserer Website bieten zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.