Unverbindliche Erstberatung

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Hilfe zur Pflege (SGB XII)


Wann sich das Sozialamt an den Pflegekosten beteiligt

In Augsburg ist das Sozialamt bzw. der Bezirk Schwaben zuständig.

Bei Personen,

   

die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,

  

bei denen das Pflegegeld für eine bedürfnisgerechte Pflege nicht ausreicht,

 

die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Pflege teilweise oder vollständig zu tragen

 

die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,

 

bei denen das Pflegegeld für eine bedürfnisgerechte Pflege nicht ausreicht,

 

die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Pflege teilweise oder vollständig zu tragen

werden die Kosten von dem zuständigen Sozial- bzw. Bezirksamt getragen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Hilfe zur Pflege. Ihre Sorgen und Bedenken behandeln wir selbstverständlich vertraulich und professionell.


Finanzierung der Pflege



Das können wir für Sie tun

Genießen Sie die Geborgenheit Ihres eigenen Zuhauses auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Wir pflegen, versorgen und betreuen Sie fachlich kompetent und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.

Den Flyer des Bezirk Schwabens zur Hilfe zur Pflege können Sie hier herunterladen. 

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.