Unverbindliche Erstberatung

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Leistungen der Krankenkasse

Leistungen der Krankenkasse


Pflege auf  Rezept

Pflege auf  Rezept

Leistungen der Behandlungpflege können auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse getragen.

Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen, wie:

 

Bereitstellung und Verabreichen der Medikamente

 

Wundversorgung und Verbandswechsel

 

Injektionen (z.B. Insulin bei Diabetes oder Heparin zur Thrombosevorbeugung)

 

An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen

 

Blutdruck- und Pulsmessung

   

Bereitstellung und Verabreichen der Medikamente

  

Wundversorgung und Verbandswechsel

 

Injektionen (z.B. Insulin oder Heparin)

 

An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen usw.

 

Blutdruck- und Pulsmessung 

werden durch Ihren Arzt verordnet und müssen durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Bei Genehmigung werden die Kosten für die Behandlungspflege zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen und wir können die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Auf Wunsch kümmern wir uns auch um alle benötigten Verordnungen und Rezepte zur Behandlungspflege und besorgen notwendige medizinische Hilfsmittel, um eine persönliche und bedürfnisgerechte Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.


Finanzierung der Pflege



Das können wir für Sie tun

Genießen Sie die Geborgenheit Ihres eigenen Zuhauses auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Wir pflegen, versorgen und betreuen Sie fachlich kompetent und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.