Unverbindliche Erstberatung
0821 - 346 316 63
Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Wann sich das Sozialamt an den Pflegekosten beteiligt
In Augsburg ist das Sozialamt bzw. der Bezirk Schwaben zuständig.
Bei Personen,
die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,
bei denen das Pflegegeld für eine bedürfnisgerechte Pflege nicht ausreicht,
die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Pflege teilweise oder vollständig zu tragen
die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,
bei denen das Pflegegeld für eine bedürfnisgerechte Pflege nicht ausreicht,
die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Pflege teilweise oder vollständig zu tragen
werden die Kosten von dem zuständigen Sozial- bzw. Bezirksamt getragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Hilfe zur Pflege. Ihre Sorgen und Bedenken behandeln wir selbstverständlich vertraulich und professionell.
Finanzierung der Pflege
Das können wir für Sie tun
Genießen Sie die Geborgenheit Ihres eigenen Zuhauses auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Wir pflegen, versorgen und betreuen Sie fachlich kompetent und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.
Ambulanter Pflegedienst Ellora GmbH
Stätzlinger Str. 39, 86165 Augsburg
0821/346 316 63
0821/346 316 64
pflege@pflegedienst-ellora.de
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