Unverbindliche Erstberatung

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 Behandlungspflege

 Behandlungspflege


Alles, was der Arzt verordnet

Alles, was der Arzt verordnet

Unsere Pflegekräfte versorgen Sie nach den Vorgaben Ihres behandelnden Arztes. Dadurch soll die Heilung einer Krankheit unterstützt, Beschwerden gelindert und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands vermieden werden. 

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Leistungen der Behandlungpflege können auch Menschen ohne Pflegegrad erhalten. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse getragen.

Die Behandlungspflege umfasst u.a. 


   

Blutdruck- & Blutzuckerkontrollen

  

Wundversorgung & Verbandswechsel

 

Kompressionsstrümpfe/-verbände

 

Verarbreichen von Injektionen (z.B. Insulin)

 

Richten & Verabreichen von Medikamenten, Tropfen & Salben

 

Enterale (PEG) & parenterale Ernährung

 

Pflege von Sonden & Kathetern

 

Port- & Stomaversorgung uvm.

 

Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen

 

Wundversorgung und Verbandswechsel

 

Kompressionsstrümpfe und -verbände

 

Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin, Anti-Thrombose-Spritzen)

 

Richten und Verarbreichen von Medikamenten, Tropfen und Salben

 

Enterale (PEG) und parenterale Ernährung

 

Pflege von Sonden und Kathetern

 

Port- und Stomaversorgung uvm.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Leistungen, die der Sicherung der ärtzlichen Behandlung dienen, werden durch Ihren Arzt verordnet und müssen durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Bei Genehmigung werden die Kosten für die Behandlungspflege zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.